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Es hat gekracht! Und jetzt?

Ruhe bewahren: Egal, ob Sie Ihrer Meinung nach schuld sind oder Sie der andere Verkehrsteilnehmer abgeschossen hat, nicht die Nerven verlieren. So hoch der Adrenalinspiegel auch sein mag, ein Tobsuchtsanfall hilft nur in den seltensten Fällen weiter. Vor allem: Lassen Sie sich nicht zu einem Schuld-Eingeständnis überreden und unterschreiben auch keines. Bei der Protokollierung des Unfalls durch die Polizei sollten Sie darauf bestehen, nicht als Beschuldigter in dem Dokument erwähnt zu werden. (Foto: Hersteller)

Rumms! Es hat gekracht. Kein Mensch braucht einen Auto-Unfall, aber wenn es mal gescheppert hat, ist guter Rat teuer. Wir verraten Ihnen, wie Sie sich viel Ärger im In- und Ausland ersparen können, wenn es mal zum "Fremdkontakt" gekommen ist.

1. Ruhe bewahren: Egal, ob Sie Ihrer Meinung nach Schuld sind oder Sie der andere Verkehrsteilnehmer abgeschossen hat, nicht die Nerven verlieren. So hoch der Adrenalinspiegel auch sein mag, ein Tobsuchtsanfall hilft nur in den seltensten Fällen weiter. Vor allem: Lassen Sie sich nicht zu einem Schuld-Eingeständnis überreden und unterschreiben auch keines. Bei der Protokollierung des Unfalls durch die Polizei sollten Sie darauf bestehen, nicht als Beschuldigter in dem Dokument erwähnt zu werden.

Ganz wichtig: Daten austauschen

2. Absicherung der Unfallstelle: Nachdem Sie sich versichert haben, dass niemand zu Schaden gekommen ist, sollten Sie die Unfallstelle sichern. Also Warnblinkanlage anschalten, Warnweste anziehen und das Warn-Dreieck in etwa 100 Meter Entfernung aufstellen.


3. Unfallstelle fotografieren: Egal, ob Sie Schuld sind, oder nicht, Smartphone raus und Unfallstelle sowie die entstandenen Schäden detailliert fotografieren. Dabei sollten Sie auch auf Bremsspuren und austretende Flüssigkeiten achten. Danach können Sie das Auto aus der Gefahrenstelle fahren.

Umgehend die Versicherung kontaktieren

4. Daten austauschen: Notieren Sie sich die Daten der anderen Unfallbeteiligten. Dazu gehören: Das amtliche Kennzeichen der Autos, die Namen, Adressen und Telefonnummern der Fahrer beziehungsweise der Halter. Ganz wichtig ist die Versicherungsnummer der KFZ-Versicherung. Hat der Unfallgegner die nicht zur Hand, können Sie unter der kostenfreien Rufnummer (0800) 25 026 00 die zuständige Versicherung des Unfallverursachers ermitteln. Bitten Sie den Unfallgegner dennoch, Ihnen seine Daten nachzureichen. Außerdem sollten Sie sich die Anschriften von etwaigen Zeugen notieren. Die Polizei sollten Sie nur dann rufen, wenn ein großer Schaden entstanden ist, Personen verletzt worden sind oder der Verdacht auf Drogeneinfluss (Alkohol!) besteht. Außerdem sollten Sie den genauen Ort, das Datum und die Uhrzeit des Unfallortes festhalten. Zur Gedächtnisstütze können Sie sich eine Skizze des Geschehens machen. Ein Unfallberichtsformular in deutscher Sprache finden Sie unter "adac.de".

Absicherung der Unfallstelle: Nachdem Sie sich versichert haben, das niemand zu Schaden gekommen ist, sollten Sie die Unfallstelle sichern. Also Warnblinkanlage anschalten, Warnweste anziehen und das Warn-Dreieck in etwa 100 Meter Entfernung aufstellen. (Foto: Hersteller)
Unfallstelle fotografieren: Egal, ob Sie Schuld sind, oder nicht, Smartphone raus und Unfallstelle sowie die entstandenen Schäden detailliert fotografieren. Dabei sollten Sie auch auf Bremsspuren und austretende Flüssigkeiten achten. Danach können Sie das Auto aus der Gefahrenstelle fahren. (Foto: Hersteller)
Daten austauschen: Notieren Sie sich die Daten der anderen Unfallbeteiligten. Dazu gehören: Das amtliche Kennzeichen der Autos, die Namen, Adressen und Telefonnummern der Fahrer beziehungsweise der Halter. Ganz wichtig ist die Versicherungsnummer der KFZ-Versicherung. Hat der Unfallgegner die nicht zur Hand, können Sie unter der kostenfreien Rufnummer (0800) 25 026 00 die zuständige Versicherung des Unfallverursachers ermitteln. Bitten Sie den Unfallgegner dennoch, Ihnen seine Daten nachzureichen. Außerdem sollten Sie sich die Anschriften von etwaigen Zeugen notieren. Die Polizei sollten Sie nur dann rufen, wenn ein großer Schaden entstanden ist, Personen verletzt worden sind oder der Verdacht auf Drogeneinfluss (Alkohol!) besteht. Außerdem sollten Sie den genauen Ort, das Datum und die Uhrzeit des Unfallortes festhalten. Zur Gedächtnisstütze können Sie sich eine Skizze des Geschehens machen. Ein Unfallberichtsformular in deutscher Sprache finden Sie unter "adac.de". (Foto: Hersteller)
(Foto: Hersteller)
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5. Versicherung anrufen: Sind Sie schuldlos in den Unfall verwickelt, sollten Sie möglichst schnell bei der gegnerischen Versicherung anrufen und die Kollision melden. Schließlich steht Ihnen dann gegebenenfalls das Recht zu, einen Mietwagen zu nehmen, so lange Ihr Auto in der Reparatur ist. Sind Sie schuld, informieren Sie umgehend die eigene Versicherung, die dann alles weitere in die Wege leitet.


6. Im Ausland ist zu beachten: Mamma mia! Jetzt scheppert es auf dem Heimweg vom Gardasee. Derjenige, der vor der Abreise die Versicherungsunterlagen geprüft hat, hat schon mal ein paar Sorgen weniger: In den EU-Ländern ist die grüne Versicherungskarte mittlerweile überflüssig. Wer trotzdem eine anfordert, macht nichts falsch. Denn bei Fahrten in einige osteuropäische Länder und die Türkei ist sie nämlich ein unverzichtbares Einreisedokument. Außerdem sollten Sie sich vor Antritt einer Reise ein europäisches Unfallberichtsformular besorgen - das gibt es auch bei Ihrem Versicherer. Generell gelten die gleichen Verhaltensregeln, wie in Deutschland. Jede Versicherung hat eine Hotline, die rund um die Uhr besetzt ist. Auch die Versicherung des Unfallgegners können Sie unter +49 (40) 300 330 300 ermitteln.

 

Autor: Wolfgang Gomoll, München  Stand: 31.10.2014
Fotos: Hersteller