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Darum prüfe, wer sich bindet

Bei einem selbstverschuldeten Unfall freut man sich über einen Schadensfreiheitsrabattsicherer. Den bietet aber nicht jede Versicherung. Bei einem Wechsel verfällt dieser "Freischuss" zumeist. (Foto: press-inform)

Bis zum 30. November 2014 kann die KFZ-Versicherung gekündigt und ein neues Vertragsverhältnis eingegangen werden. Das ist bei dem Wechsel zu beachten.

1. Was brauche ich eigentlich? Die Beantwortung dieser Frage ist bei einem Wechsel genauso wichtig, wie beim Abschluss einer KFZ-Versicherung bei einem Autokauf. Welche Leistungen sind bei meinem Fahraufwand beziehungsweise Anforderungsprofil entscheidend. Wie viele Kilometer lege ich pro Jahr zurück? Wie viel ist das Auto noch wert. Bei einem älteren Fahrzeug lohnt sich eine Vollkasko-Versicherung nicht immer.

Kündigungsfrist nicht verpassen

2. Das Kleingedruckte lesen: Ganz wichtig. Wer sich mit dem Gedanken trägt, die KFZ-Versicherung zu wechseln, sollte sich die Klauseln der Police des neuen Vertragspartners genau durchlesen. Manchmal ist vermeintlich billiger, letztendlich teurer. Manche Versicherungen bieten gegen einen Aufpreis einen Rabattsicherer an, bei dem im Schadensfall der jahrelang "erfahrene" Schadensfreiheitsrabatt auch weiterhin behalten werden kann. Achtung: Diese Vergünstigung verfällt zumeist, wenn man die Versicherung wechselt. Oft lohnt es sich auch, mit dem aktuellen Versicherer zu sprechen. Der ist in der Regel nämlich durchaus bemüht, seine Kunden zu behalten und vielleicht zu einem Preisnachlass bereit.


3. Fristgerecht kündigen: Zumeist laufen die Verträge zum 31.12. eines Jahres aus. Das bedeutet, dass man bis zum 30. November kündigen muss. Wer diese Frist verpasst, hat nur eine Chance, den Versicherer zu wechseln, wenn sich die Versicherungsprämie erhöht, ohne dass ein Schadensfall eingetreten ist. Bitte beachten: Nur kündigen, wenn der Vertrag mit dem neuen Versicherer von beiden Seiten unterschrieben ist. Damit die Kündigung auch sicher ankommt, sollte man den Brief als Einschreiben versenden. Immer öfter lässt sich dieser Schritt auch online vollziehen.

Auf die Modalitäten achten

4. Welche Vertragsbestandteile sind wichtig? Wichtig ist, zu prüfen, wie weit man im Schadenfall zurückgestuft wird. Bei sehr günstigen Versicherungen kann diese Rückstufung gravierend ausfallen. In jedem Vertrag steht eine Deckungssumme. Die sollte mindestens 50, besser noch 100 Millionen Euro betragen. Welche Wildschäden sind durch die Teilkasko abgedeckt? Neben Rehe und Wildschweinen sollten auch andere Tiere und Marderbisse aufgeführt sein. Eine Werkstattbindung resultiert zwar in einem billigeren Versicherungsbeitrag. Bei einem Schaden schreibt aber dann die Versicherung die Werkstätten vor, die aufzusuchen sind. Bei teuren Autos nicht immer sinnvoll.

Auf Portalen, wie Check24.de oder verivox.de kann man Tarife und Preise vergleichen. (Foto: press-inform)
Bitte nicht vergessen: Rechtzeitig per Einschreiben kündigen. (Foto: Igor Myroshichenko, pixel)
Wichtig ist, zu prüfen, wie weit man im Schadenfall zurückgestuft wird. Bei sehr günstigen Versicherungen kann diese Rückstufung gravierend ausfallen. (Foto: press-inform /ADAC)

5. Vergleichen, vergleichen, vergleichen! Auf Online-Portalen wie "verivox.de", "check24.de" oder "toptarif.de" lassen sich schnell und unkompliziert Angebote einholen. Dazu bitte Fahrzeugschein und die aktuelle Schadensfreiheitsstufe bereithalten. Aber auch hier gilt: Das Kleingedruckte lesen. Bei Onlineanbietern, wie "Huk24.de" läuft viel per Mail und Selbstinitiative.

Autor: Wolfgang Gomoll, München  Stand: 27.10.2014
Fotos: press-inform