Das ändert sich 2015
Ab Januar 2015 treten einige neue Regelungen für Autofahrer in Kraft. Wer sich ein Elektromobil kaufen will, sollte in den nächsten zwölf Monaten handeln. Aber auch im Ausland gibt es neue Gesetze mit zum Teil drakonischen Strafen.
Wer überlegt, sich ein Elektroauto zuzulegen, sollte dies bis zum 31. Dezember 2015 tun. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Stromer zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Ab dem ersten Januar 2016 sind es nur noch fünf Jahre. Weitere gute Nachrichten für die Fans von Carsharing und E-Mobilen: Ab Mitte nächsten Jahres sollen Fahrer dieser beiden Fahrzeugarten schneller vorankommen und leichter parken. Laut dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG) dürfen sie nämlich auch speziell gekennzeichnete Busspuren nutzen. Das Parkplatz-Kreiseln in überfüllten Innenstädten soll für Car-Sharing-Teilnehmer dann der Vergangenheit angehören, indem kostenlose oder deutlich billigere Parkräume zur Verfügung gestellt werden.
Fuß vom Gas in Niedersachsen
Schon seit Jahren wird über die Abgasnorm Euro 6 geredet, ab ersten September 2015 ist sie Fakt. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle neuzugelassenen Autos die strengere Abgasnorm Euro 6 erfüllen. Vor allem für die Diesel-Motoren wird die Hürde höher: Sie dürfen pro Kilometer nur noch 80 statt bisher 180 Milligramm Stickoxide (NOx) emittieren. Bislang konnten auch Autos mit den roten Kurz-Kennzeichen auch ohne TÜV bewegt werden. Das ist ab dem ersten April 2015 verboten. Ausnahmen gelten nur, wenn die Fahrt zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat, führt oder zu einer nahe gelegenen in einem Nachbarbezirk.
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- Geschrieben von wolfgang-gomoll
- Veröffentlicht: 17. Dezember 2014