Italien orientiert sich bei den Bußgeldern dem Lebenshaltungskosten-Index. Das bedeutet, dass Verstöße rund einen Prozent teurer werden. Mitte des Jahres sind weitere Änderungen geplant. Das Strafgeld für das Überschreiten der Parkzeit soll sich nach der Dauer des Vergehens richten und rosa Parkzonen sind für schwangere Frauen sowie Frauen mit Kleinkindern reserviert. Außerdem sind Bus-Fahrbahnen für Fahrräder, Motorräder und Mopeds freigegeben. Wer einen Unfall mit schweren Verletzungen oder Todesfolgen verursacht und dabei unter Drogeneinfluss steht, dem wird der Führerschein auf Lebenszeit entzogen. Roller und Kleinkrafträder mit einem Hubraum über 120 Kubikzentimeter dürfen künftig auch auf Autobahnen fahren.
Großbritannien zieht ebenfalls die Daumenschrauben bei Fahrten unter Drogeneinfluss an: Wer sich nach dem Konsum von Cannabis, Kokain oder Ecstasy hinter das Steuer setzt, riskiert eine Geldstrafe bis zu 5 000 Pfund und/oder eine Haftstrafe bis zu sechs Monaten. Außerdem ist der Führerschein für mindestens ein Jahr weg.
Wer im Ausland vor Gericht kommt, und bestraft wird, muss auch im Heimatland mit Konsequenzen rechnen. Ab dem 10. Januar 2015 werden Entscheidungen nationaler Gerichte in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten nicht nur anerkannt, sondern auch vollstreckt
Fotos: press-inform
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- Geschrieben von wolfgang-gomoll
- Veröffentlicht: 17. Dezember 2014