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Das ändert sich 2015

Wenn es im Ausland kracht, hat das auch im Heimatland Konsequenzen (Foto: press-inform)

Ab Januar 2015 treten einige neue Regelungen für Autofahrer in Kraft. Wer sich ein Elektromobil kaufen will, sollte in den nächsten zwölf Monaten handeln. Aber auch im Ausland gibt es neue Gesetze mit zum Teil drakonischen Strafen.

Wer überlegt, sich ein Elektroauto zuzulegen, sollte dies bis zum 31. Dezember 2015 tun. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Stromer zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Ab dem ersten Januar 2016 sind es nur noch fünf Jahre. Weitere gute Nachrichten für die Fans von Carsharing und E-Mobilen: Ab Mitte nächsten Jahres sollen Fahrer dieser beiden Fahrzeugarten schneller vorankommen und leichter parken. Laut dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG) dürfen sie nämlich auch speziell gekennzeichnete Busspuren nutzen. Das Parkplatz-Kreiseln in überfüllten Innenstädten soll für Car-Sharing-Teilnehmer dann der Vergangenheit angehören, indem kostenlose oder deutlich billigere Parkräume zur Verfügung gestellt werden.

Fuß vom Gas in Niedersachsen

Schon seit Jahren wird über die Abgasnorm Euro 6 geredet, ab ersten September 2015 ist sie Fakt. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle neuzugelassenen Autos die strengere Abgasnorm Euro 6 erfüllen. Vor allem für die Diesel-Motoren wird die Hürde höher: Sie dürfen pro Kilometer nur noch 80 statt bisher 180 Milligramm Stickoxide (NOx) emittieren. Bislang konnten auch Autos mit den roten Kurz-Kennzeichen auch ohne TÜV bewegt werden. Das ist ab dem ersten April 2015 verboten. Ausnahmen gelten nur, wenn die Fahrt zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat, führt oder zu einer nahe gelegenen in einem Nachbarbezirk.


Wer nach Niedersachsen fährt, sollte ab Mitte 2015 auf der B 6 zwischen Laatzen und Gleidingen den Fuß vom Gas nehmen. Für rund 18 Monate wird auf diesen drei Kilometer langen Abschnitt als Pilotversuch die "Section Control" durchgeführt. Statt eines stationären Blitzers wird bei diesem Strecken-Radar eine durchschnittliche Geschwindigkeit für den ganzen Abschnitt ermittelt und der Temposünder entsprechend diesen Werts bestraft.

Österreichische Vignetten werden teurer

Die Schlangen in den Zulassungsstellen und Bürgerbüros sollen auch kürzer werden: Ab 2015 gibt es bei der Anmeldung des Autos einen neuen Fahrzeugschein. Wer sein Gefährt dann abmelden will, findet auf dem Zulassungsschein und dem Nummernschild sogenannte QR-Codes. Mit Hilfe dieser Codes kann das Auto auf der Internetseite des Kraftfahrtbundesamtes abgemeldet werden. Ab 2016 soll sogar eine Online-Zulassung möglich sein. Beim Umzug in eine andere Stadt kann man ab dem nächsten Jahr sein altes Nummernschild behalten. Erst bei einer Neuzulassung muss das Kennzeichen des Wohnortes übernommen werden.

Alkohol ist bei der Urlaubsfahrt kein guter Begleiter (Foto: press-inform)
Wer sich ein Elektroauto kaufen will, soll im nächsten Jahr zuschlagen (Foto: press-inform)
Ohne TÜV darf man nicht mehr mit roten Kennzeichen fahren. Es gibt nur wenige Ausnahmen. (Foto: press-inform / TÜV)
(Foto: Hersteller)
(Foto: press-inform)
(Foto: Hersteller)

Augen auf im Ausland, denn auch hier gibt es einige tief greifende Änderungen. Während in Deutschland noch heftig über die Pkw-Maut diskutiert wird, erhöht Österreich die Vignettenpreise um 2,1 Prozent: Dann kostet die Zehn-Tages-Vignette 8,70 Euro (bisher 8,50 Euro), die 2-Monats-Vignette 25,30 Euro (bisher 24,80 Euro) und die Die Pkw-Jahresvignette belastet das Budget mit 84,40 Euro (bisher 82,70 Euro)


Italien orientiert sich bei den Bußgeldern dem Lebenshaltungskosten-Index. Das bedeutet, dass Verstöße rund einen Prozent teurer werden. Mitte des Jahres sind weitere Änderungen geplant. Das Strafgeld für das Überschreiten der Parkzeit soll sich nach der Dauer des Vergehens richten und rosa Parkzonen sind für schwangere Frauen sowie Frauen mit Kleinkindern reserviert. Außerdem sind Bus-Fahrbahnen für Fahrräder, Motorräder und Mopeds freigegeben. Wer einen Unfall mit schweren Verletzungen oder Todesfolgen verursacht und dabei unter Drogeneinfluss steht, dem wird der Führerschein auf Lebenszeit entzogen. Roller und Kleinkrafträder mit einem Hubraum über 120 Kubikzentimeter dürfen künftig auch auf Autobahnen fahren.

Großbritannien zieht ebenfalls die Daumenschrauben bei Fahrten unter Drogeneinfluss an: Wer sich nach dem Konsum von Cannabis, Kokain oder Ecstasy hinter das Steuer setzt, riskiert eine Geldstrafe bis zu 5 000 Pfund und/oder eine Haftstrafe bis zu sechs Monaten. Außerdem ist der Führerschein für mindestens ein Jahr weg.

Wer im Ausland vor Gericht kommt, und bestraft wird, muss auch im Heimatland mit Konsequenzen rechnen. Ab dem 10. Januar 2015 werden Entscheidungen nationaler Gerichte in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten nicht nur anerkannt, sondern auch vollstreckt

 

Autor: Wolfgang Gomoll, München  Stand: 17.12.2014
Fotos: press-inform