
Zu tief ins Glas geschaut, im Knast aufgewacht
Im Urlaub ist die Laune in der Regel gut. Dann trinkt man schon das eine oder andere Glas Wein. Doch dann Auto zu fahren, kann fatale Folgen haben. Wer es zu sehr übertreibt, kann in einigen europäischen Ländern sogar hinter schwedischen Gardinen landen.
Alkohol und Autofahren. Das passt nur dann zusammen, wenn man sehr bewusst und verantwortungsvoll mit dem Getränk umgeht. Grundsätzlich gilt: Der Lenker des Automobils bleibt nüchtern. Alkohol setzt bereits in geringer Menge die Fahrtüchtigkeit herab, da Konzentrations- und Wahrnehmungsvermögen negativ beeinflusst werden. Auch das Reaktionsvermögen wird schlechter, Entfernungen werden nicht mehr richtig eingeschätzt und zu allem Übel steigt auch noch die Risikobereitschaft.
Schon ab 0,2 Promille lassen die Konzentration und das Sehvermögen nach. Ab 0,3 Promille können komplexe Tätigkeiten, wie das Autofahren, nicht mehr sauber ausgeführt werden. In den meisten europäischen Staaten gilt – wie auch in Deutschland – die 0,5-Promille-Grenze. Ein halber Liter Bier, ein Glas Wein (0,2 Liter) oder zwei Gläschen (maximal 0,2 Liter) Sekt – dann ist das halbe Promille erreicht. Die Auswirkungen sind bei diesem Blutalkoholwert schon massiver: Rote Ampeln oder Bremsleuchten werden später erkannt. Mit den beginnenden Gleichgewichtsstörungen sind Fahrfehler unvermeidlich. Vor allem in Kurven werden falsch eingeschätzt und schlecht durchfahren. Flüchtigkeitsfehler, wie Fahren ohne Licht oder rechts blinken, aber links abbiegen sind die Regel. Besonders gefährlich ist die Kombination von Alkohol mit Medikamenten. Dann werden die eben genannten Symptome noch verstärkt.
Zu den 0,5-Promille-Ländern gehören neben Deutschland, Dänemark, Andorra, Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Griechenland (mit Einschränkungen für Fahranfänger, Motorradfahrer und Lenkern von Nutz- und Geschäftsfahrzeugen), Luxemburg, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Mazedonien (Einschränkungen ähnlich, wie in Griechenland), Monaco, Irland, Montenegro, Niederland, Portugal, Schweiz (0,1 Promille für Berufskraftfahrer, Fahrlehrer, Fahrschüler, Begleitpersonen im Begleiteten Fahren, Führerschein-Neulinge, die den Führerschein noch keine drei Jahre besitzen), Slowenien (Null-Promille für Berufskraftfahrer), Spanien (0,3 Promille für Berufskraftfahrer und Fahranfänger mit weniger als zwei Jahren Fahrpraxis)
Null-Promille-Politik
Österreich bleibt mit dem 0,49-Promille-Maßgabe („weniger als 0,5-Promille“) ganz knapp unter der 0,5-Prozent-Grenze. Für Probeführerschein-Besitzer sowie Lkw- und Busfahrer gilt sogar die 0,1-Promille-Grenze. In Großbritannien, Irland und Liechtenstein dürfen Autofahrer immer noch etwas mehr trinken: Dort liegt die Obergrenze bei 0,8 Promille. In der Republik Zypern (südlicher, griechischer Teil der Insel) ist sogar noch ein extra Schlückchen erlaubt – erst wenn 0,9 Promille überschritten werden, haben Autofahrer dort ein Problem. Achtung: Auf dem Rest der Insel gilt die 0,5 Promille-Grenze.
In Norwegen, Schweden und Polen ist Alkohol am Steuer so gut wie tabu. Bei einer Grenze von 0,2 Promille kann man höchstens mal am Weinglas nippen, schon ist der Grenzwert erreicht. In Rumänien, Tschechien, Ungarn, Kroatien, in der Slowakei sowie in Estland und Malta dürfen sich Autofahrer nur völlig nüchtern ans Steuer setzen. Gleiches gilt für Autofahrten in der Türkei – wenn man mit PKW und Anhänger unterwegs ist. Ohne Hänger sind 0,5 Promille erlaubt. Und in Griechenland wird ein Unterschied zwischen Fahranfängern und alten Hasen gemacht. Die 0,5-Promille-Grenze gilt nur, wenn man den Führerschein bereits länger als zwei Jahre hat. Bis dahin darf der Fahrer mit höchstens 0,2 Promille Alkohol im Blut hinters Steuer setzen.
Die Promille-Grenzen im Überblick
Autofahrer, die gegen den gesetzlichen Alkohol-Höchstwert verstoßen, müssen mit drastischen Geldbußen rechnen. In der Schweiz zum Beispiel starten die Bußgeldsätze bei Alkoholverstößen bei 517 Euro, in Frankreich sind bis zu 750 Euro möglich. In Großbritannien kann die Geldstrafe schnell in die Tausende gehen – vor allem dann, wenn der Fahrer in einen Unfall verwickelt ist. In Schweden und Finnland richtet sich das Bußgeld bei Alkohol-Verstößen nach dem Einkommen. Ein oder mehrere Monatsgehälter können fällig werden. In Finnland, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Italien, Kroatien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Serbien, Spanien und Griechenland sind sogar Haftstrafen möglich.
Promillegrenzen im Ausland (mit Bußgeldern)
| Land | BAK (Blutalkohol in Promille ) | Bußgeld / Geldstrafen (in EURO) |
| Albanien | 0,1 | nicht bekannt |
| Andorra | 0,5 (0,2 für Bus- und LKW-Fahrer) | 150 – 601 Euro, Fahrverbot möglich |
| Belgien | 0,5 | 137,50 – 11.000 Euro, Fahrverbot möglich |
| Bosnien- Herzegowina | 0,3 (0,0 für Bus- und LKW-Fahrer, junge Fahrer oder Fahranfänger (unter 21 Jahre oder bis 3 Jahre Fahrpraxis) | 26 – 512 Euro, Fahrverbot möglich |
| Bulgarien | 0,5 | 205 – 1023 Euro, Fahrverbot und Haftstrafe möglich |
| Dänemark | 0,5 | 0,5 – 1,2 Promille : Geldbuße = Promillezahl x Netto-Monatseinkommen / Fahrverbot über 0,8; ab 1,2 Promille : Geldbuße = Promillezahl x Netto-Monatseinkommen (ab 2,0 Promille ein Nettoarbeitslohn) / längerer Führerscheinentzug von min. 12 Monate (ggfls. 20 Tage Haft bzw. sozialer Dienst); bei mehrfachem Verstoß oder noch höherer Promillezahl droht Freiheitsstrafe |
| Estland | 0,0 | 385 – 1.154 Euro oder Fahrverbot, Haftstrafe möglich |
| Finnland | 0,5 | 0,5 – 1,2Promille : bis zu 180 Tagessätze; über 1,2 Promille : bis 720 Tagessätze oder 2 Jahre Haftstrafe; ggfls. Fahrverbot bei gefährlichem Fahren |
| Frankreich | 0,5 (0,2 für Busfahrer) | 135 – 750 Euro, Fahrverbot und Haftstrafe möglich |
| Griechenland | 0,5 (0,0 für Fahranfänger mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis, Fahrer von Nutz- und Geschäftsfahrzeugen, Motorradfahrer) | 78 – 624,50 Euro, Fahrverbot und Haftstrafe möglich |
| Großbritannien | 0,8 | bis 5.668 Euro und/oder 6 Monate Haftstrafe, 12 Monate Fahrverbot für Ersttäter |
| Irland | 0,5 bzw. 0,2 für Fahranfänger und Berufskraftfahrer) | 200 Euro |
| Island | 0,5 | zwischen 419 – 838 Euro; Fahrverbot zwischen 1 Monat und lebenslänglich |
| Italien | 0,5 (0,0 für Fahranfänger bis zu drei Jahren Fahrpraxis, Berufskraftfahrer) | 542 – 6.526 Euro und Fahrverbot, Haftstrafe möglich |
| Kroatien | 0,5 (0,0 für Berufskraftfahrer, junge Fahrer bis 24 Jahre und Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 t zGG) | 94 – 2.007 Euro, Haftstrafe möglich |
| Lettland | 0,5 (0,2 für Fahranfänger mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis) | 141 – 704 Euro und Fahrverbot; kurze Haftstrafen ab 1,0 Promille |
| Liechtenstein | 0,8 | Höhe nicht bekannt |
| Litauen | 0,4 | 290 – 1.448 Euro und Fahrverbot |
| Luxemburg | 0,5 (0,2 für Fahranfänger in den ersten 2 Jahren, sowie Fahrer von Nutzfahrzeugen und Taxi) | 100 – 10.000 Euro und 2-4 Punkte; sofortiges Fahrverbot und möglicherweise Haftstrafe bei über 1,2 Promille |
| Malta | 0,8 | ab 465 Euro und Fahrverbot, Haftstrafe möglich |
| Mazedonien | 0,5 (0,0 für Berufskraftfahrer, Fahranfänger bis zu 2 Jahren Fahrpraxis und junge Fahrer bis 21 Jahre) | 250 – 400 Euro und Fahrverbot |
| Monaco | 0,5 (0,2 für Busfahrer) | 200 – 9.000 Euro, Haftstrafen für Wiederholungstäter |
| Montenegro | 0,5 | nicht bekannt |
| Niederlande | 0,5 (0,2 für Fahranfänger in den ersten fünf Jahren sowie für Mopedfahrer bis 24 Jahre) | ab 250 Euro, Fahrverbot und Haftstrafe möglich |
| Norwegen | 0,2 | Geldstrafen abhängig vom Monatseinkommen, Bahrverbot bis zu 12 Monaten und Haftstrafe (min. 2 Wochen) möglich |
| Österreich | 0,49 (0,1 Promille für Fahranfänger in den ersten zwei Jahren Probezeit sowie Fahrer im Öffentlichen Transport und Berufskraftfahrer) | 0,5 – 0,79 Promille : 300 – 3.700 Euro / Nachschulung bzw. dreimonatiges Fahrverbot bei Wiederholung/en; 0,8 – 1,19 Promille : 800 – 3.700 Euro / min. 1 Monat Fahrverbot; 1,2 – 1,59 Promille : 1.200 – 4.400 Euro / min. 4 Monate Fahrverbot und Nachschulung; 1,6 Promille und darüber: 1.600 – 5.900 Euro / min. 6 Monate Fahrverbot, Nachschulung, amtsärztliches Gutachten und verkehrspsychologische Stellungnahme |
| Polen | 0,2 | 0,2 – 0,5 Promille : bis 1.246 Euro / bis zu 3 Jahre Fahrverbot; 0,5 Promille darüber: Geldstrafe durch Gericht festgesetzt / Fahrverbot bis zu 10 Jahren, ggfl. Haftstrafe bis zu 2 Jahren |
| Portugal | 0,5 | 0,5 – 0,8 Promille : 250 – 1.250 Euro / 1 Monat bis 1 Jahr Fahrverbot; darüber: 500 – 2.500 Euro / 2 Monate – 2 Jahren Fahrverbot |
| Rumänien | 0,0 | 83 – 184 Euro und Fahrverbot |
| Serbien | 0,3 (0,0 für Berufskraftfahrer, Busfahrer, Fahranfänger, Fahrlehrer, Personen im begleiteten Fahren, Fahrer von Mopeds, Motorrädern, motorisierten Trikes/Quads; jede Person, deren Normalfunktionen nachweislich durch Alkohol beeinträchtigt sind, kann bestraft werden) | 49 – 290 Euro, Haftstrafen bei schwerwiegenden Verstößen |
| Schweden | 0,2 | Fahrverbot und Geldstrafe in Abhängigkeit vom Monatseinkommen und Promille (0,2 Promille – 0,49 Promille : 40 Tagessätze 0,5 Promille – 0,59 Promille : 50 Tagessätze 0,6 Promille – 0,69 Promille : 60 Tagessätze 0,7 Promille – 0,79 Promille : 80 Tagessätze 0,8 Promille – 0,89 Promille : 90 Tagessätze 0.9 Promille – 0,99 Promille : 100 Tagessätze Über 1 Promille : Gefängnisstrafe zwischen 1 Monat und 2 Jahren Tagessätze: je nach Einkommen zwischen 5 – 111 Euro) |
| Schweiz | 0,5 (0,1 für Berufskraftfahrer, Fahrlehrer, Fahrschüler, Begleitpersonen im Begleiteten Fahren, Führerschein-Neulinge in den ersten 3 Jahren nach Führerscheinerwerb) | 0,5 Promille – 0,7 Promille : min. 517 Euro über 0,70 Promille – 0,8 Promille : min. 691 Euro über 0,80 Promille – 1,2 Promille : min. 10 Tagessätze nach Einkommen über 1,20 Promille – 2 Promille : min. 20 Tagessätze nach Einkommen über 2 Promille : min. 60 Tagessätze nach Einkommen (der Tagessatz kann zwischen 0,87 und 2.589 Euro liegen) |
| Slowakei | 0,0 | Fahrverbot, Geldstrafe wird nach Verwaltungsverfahren durch ein Gericht festgelegt |
| Slowenien | 0,5 (0,0 für Berufskraftfahrer) | 180 – 950 Euro oder mehr, Fahrverbot möglich |
| Spanien | 0,5 ( 0,3 für Berufskraftfahrer und Fahranfänger mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis) | 200 Euro und 3-6 Monate Haftstrafe oder 6-12 Monate Fahrverbot oder gemeinnützige Arbeit |
| Tschechien | 0,0 | 1.029 – 2.057 Euro, Fahrverbot möglich; ein Atemalkoholtest kann verlangt werden |
| Ungarn | 0,0 | bis max. 373 Euro und Fahrverbot; gerichtliche Verfolgung möglich |
Quelle AvD
Autor:Wolfgang Gomoll, München, Stand: 2014-06-26 18:48:00
Fotos: press-inform

