Mehr Rechte für den Kunden
Ab dem 1. August gibt es europaweit im Schadensfall ein Recht des Kunden auf eine entsprechende Reparatur. Da hat nicht allein Auswirkungen für Nutzer von Elektrogeräten oder Mobiltelefonen, sondern auch Autofahrer. Für Handel und Hersteller bedeutet das ein Kostenrisiko.
Ende Juni hat der deutsche Bundestag die Umsetzung einer europäischen Rechtsvorgabe auch für Deutschland beschlossen. Dabei geht es um ein erweitertes Gewährleistungsrecht und somit den Anspruch des Kunden, dass ein defekter Gegenstand nicht allein ausgetauscht werden muss, sondern auch repariert werden kann. Heißt nach der neuen Regelung: falls ein Produkt innerhalb der regulär geltenden zweijährigen Gewährleistungszeit einen Defekt erleidet und sich für eine Reparatur entscheidet, verlängert sich diese Gewährleistungszeit um zwölf weitere Monate. Die Maximalzeit ist jedoch auf drei Jahre ab Neukauf begrenzt.

Die neue Regelung soll dazu führen, dass defekte Gegenstände eher repariert als ausgetauscht werden. Gedacht ist die EU-Regelung, die zum 1. August auch nach Deutschland schwappt, in erster Linie für Elektro- oder Elektronikgeräte wie Smartphones, Waschmaschinen oder Toaster. Doch die Regelung hat auch Auswirkungen für die Autohandel und insbesondere die Werkstätten. Die sind mit der Regelung alles andere als glücklich, weil zwar der Verbraucher profitiert; für Handel und Autowerkstätten jedoch unvorhersehbare Kostenrisiken entstehen können.
In einer begleitenden Entschließung forderte der Bundestag mit seinem Beschluss die Bundesregierung auf, sich in Brüssel bei der geplanten Verlängerung des Gewährleistungsrechts für eine Ausnahmeregelung für Kraftfahrzeuge einzusetzen. „Die Entschließung des Bundestages ist ein wichtiges politisches Signal und bestätigt unsere seit Monaten vorgetragenen Bedenken hinsichtlich der praktischen Auswirkungen der Regelung auf den Gebrauchtwagenhandel und die Reparaturwirtschaft“, erklärt Thomas Peckruhn, Präsident des Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbes, „wir werden diesen Rückenwind nutzen und unsere Argumente nun verstärkt in die europäische Diskussion einbringen.“

Doch die Europäische Union will nicht den Handel, sondern in erster Linie das Recht der Verbraucher stärken. Das sieht wiederum der ZdK kritisch, denn er drückt in einer Erklärung sein Bedauern aus, dass die vom Kfz-Gewerbe kritisierte Verlängerung von Gewährleistungsansprüchen nach Reparaturen nun doch Bestandteil der beschlossenen Umsetzung bleibt. Aus Sicht des Verbandes entstehen dadurch insbesondere bei technisch hochkomplexen Produkten wie Kraftfahrzeugen zusätzliche Haftungsrisiken, die sich negativ auf Reparaturbereitschaft, Wiederverkauf und das Angebot älterer Gebrauchtwagen auswirken können. Nach ZdK-Ansicht sorgt eine Verlängerung der Gewährleistungsansprüchen nach Reparaturen dafür, dass viele Händler ältere Fahrzeuge ohne umfassende Garantieabsicherung künftig nicht mehr im Eigenhandel anbieten werden. Das hieße, dass ältere Gebrauchtwagen in vielen Fällen nur noch als sogenannte Kommissionsware zwischen privaten Parteien vermittelt werden wie es bisher bereits viele Händler praktizieren, um die drohenden Gewährleistungsansprüche gerade bei älteren Fahrzeugen zu vermeiden. „Die jetzt beschlossene Regelung darf nicht dazu führen, dass bezahlbare Mobilität eingeschränkt wird. Deshalb werden wir unsere Position gegenüber den europäischen Institutionen mit Nachdruck vertreten und für eine praxistaugliche Ausnahmeregelung für Kraftfahrzeuge werben“, sagt Thomas Peckruhn.
Doch damit nicht genug. Für bestimmte Produktgruppen wie Smartphones oder Kühlschränke sind die Hersteller verpflichtet, defekte Geräte auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung für bisweilen sieben bis zehn Jahre zu reparieren. Die Reparaturen müssen entweder kostenlos oder zu einem angemessenen Preis angeboten werden, die vorher transparent mitgeteilt werden sollen. Dabei dürfen die Hersteller keine Hindernisse einbauen, die eine Reparatur erschweren oder verhindern. Eine Reparatur muss auch mit Teilen in Originalqualität möglich sein, wobei es sich nicht obligatorisch um Originalteile handeln soll.




