
So klappt es mit der Auto-Werkstatt Teil 1
Vor Gericht und auf See ist man in Gottes Hand. Heißt es. Bei den Auto-Werkstätten ist das nicht der Fall. Wenn man einige Punkte beachtet und seine Rechte kennt, bekommt sein Fahrzeug auch in einem einwandfreien Zustand zurück.
Autowerkstätten haben etwas von einem Zahnarzt. Keiner geht gerne hin, aber jeder schätzt es, wenn sie ihre Arbeit gut und zuverlässig verrichten. Wenn man seinen fahrbaren Untersatz zur Reparatur geben muss und nicht alles glatt läuft, kann das jeder Menge Ärger verursachen, bis hin zu körperlichen Schmerzen bei solchen Zeitgenossen, die ihr Schätzchen besonders innig. Aber das muss nicht so kommen, wer bei einer bevorstehenden Reparatur ein paar Regeln beherzigt, reduziert die Chance auf Ärgernisse deutlich.
1. Vor der Reparatur ist nach der Reparatur Sie haben Ihre passende Werkstatt gefunden, dann können Sie diesen Punkt getrost überspringen und bei Punkt 2 weiterlesen. Für alle anderen gilt: Wer sich nach einer neuen Werkstatt umschaut, sollte etwas Zeit investieren und recherchieren. Ein probates Mittel, um eine geeignete Vorauswahl zu treffen, ist das Internet. Oft sagen Bewertungen bei Google oder direkt auf der Website des Betriebs einiges aus. Allerdings sollte man beim Stöbern durch die Meinungen zu einer Werkstatt nicht alles für bare Münze nehmen. Oft beschweren sich nur die unzufriedenen Kunden. Auch die Qualität der Posts ist ein guter Indikator: Wenn Kunden sich detailliert äußern (egal, ob positiv oder negativ), dann kann man grundsätzlich schon von einer gewissen Substanz ausgehen. Interessant ist auch, ob und wie der Betrieb auf Kritik antwortet. Wenn sich die Werkstatt Mühe gibt und auf die einzelnen Punkte eingeht, ist das schon mal ein gutes Zeichen. Ein weiterer geeigneter Bereich, um sich Informationen einzuholen, sind Foren, die sich mit der Marke beziehungsweise dem Modell beschäftigen. Hier kann man explizit nach Rat fragen. Letzte Gewissheit bringt ein Anruf bei der Werkstatt selbst. Am besten mit dem Inhaber oder dem Meister sprechen und offene Fragen ausräumen.
2. Dokumentieren, dokumentieren dokumentieren Sie haben die Werkstatt Ihrer Wahl gefunden. Prima. Dann steht ja der erfolgreichen Reparatur nichts im Wege. Doch einfach hinfahren, Schlüssel abgeben und dann den Wagen abholen ist nicht immer der optimale Weg. Vor allem, wenn die Defekte umfangreicher sind. Also ist ganz entscheidend, dass in Ihrem Beisein eine Vor- Untersuchung stattfindet. Also rauf mit dem Auto auf die Hebebühne und los geht es. Lassen Sie sich nicht abwimmeln, die Werkstatt hat die Pflicht, Sie sowohl technisch als auch wirtschaftlich über den zu erwartenden Umfang der Arbeiten aufzuklären. Informieren Sie sich vorher in den Foren, was die Ursache für den Defekt sein könnte. Klar sind Ferndiagnosen schwierig, aber eventuell taucht das Problem bei einer Modellreihe öfters auf und es gibt gute Tipps. Fragen Sie in der Werkstatt bei der Erstbesichtigung des Fahrzeugs stets nach, wenn Ihnen etwas unklar ist und machen Sie sich selbst Notizen. Verlangen Sie auch einen kompetenten Ansprechpartner, bei der Voruntersuchung. Am besten den Werkstattmeister, auf keinen Fall den Auszubildenden im ersten Lehrjahr. Wenn Sie sich unsicher sind, dann nehmen Sie einen Bekannten mit, der sich bei Autos auskennt.
Nachdem diese Voruntersuchung absolviert ist, geht es an die Auftragserteilung. Auch hier gilt: Nur was schriftlich fixiert ist, gilt. Lassen Sie sich nicht mit Versprechungen abspeisen. Im Zweifel zählen nur klar dokumentierte Inhalte. Das bedeutet, dass Sie die Auftragserteilung möglichst exakt formulieren sollten. Dasselbe gilt auch für den Kostenvoranschlag. Lesen Sie sich alle Dokumente noch einmal genau durch. Klären Sie auch den zu erwartenden Arbeitsaufwand, der anhand der Stundenlöhne (erfragen!) definiert ist. Bei Vertragswerkstätten sind Standardarbeiten per Arbeitswerte (AW) oder Zeiteinheiten (ZE) festgelegt. Nicht vergessen: Lassen Sie sich ein Duplikat des Kostenvoranschlags und aller weiteren Vereinbarungen (Zusatzreparaturen) aushändigen.
Legen Sie bei der Auftragserteilung anhand des Kostenvoranschlags eine Budgethöchstgrenze fest und verlangen Sie, dass die Werkstatt Sie informiert, wenn der Kostenrahmen gesprengt ist beziehungsweise weitere Reparaturen nötig sind. In der Regel sind 15 bis 20 Prozent Mehrkosten akzeptabel. Auch am Telefon heißt es: Lassen Sie sich die Arbeiten im Detail inklusive Mehrkosten erklären und fordern Sie gegebenenfalls eine schriftliche Anfrage ein, um den Auftrag zu ergänzen. Agieren Sie mit Augenmaß: Der Wechsel einer durchgebrannten Glühbirne oder andere Bagatellschäden können auch per Telefon unkompliziert geklärt werden. Sonst kommt der Mechaniker vor lauter Schreiben nicht mehr zur eigentlichen Arbeit.
Im gleichen Zug fixieren Sie bitte auch einen verbindlichen Termin, zu dem die Werkstatt die Reparatur fertigstellen muss. Überschreitet der Betrieb die gesetzte Frist um mehr als 24 Stunden, ist er verpflichtet, einen Ersatzwagen zur Verfügung zu stellen oder sich die Kosten des Mietwagens übernehmen. Allerdings greift diese Vorgabe nicht, wenn höhere Gewalt oder nicht lieferbare Teile der Grund für die Verzögerung sind. Außerdem haben Sie ein Recht auf Schadensersatz für alle Aufwendungen, die aufgrund der Fristüberschreitung entstanden sind. Es ist ratsam, nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen. Wenn triftige, nachvollziehbare Gründe vorliegen und die Werkstatt aktiv eine Lösung anbietet, sollte man sich kulant zeigen und vor allem zunächst das Gespräch mit den Verantwortlichen des Betriebs suchen.
Autor:Wolfgang Gomoll, München, Stand: 2023-06-09 11:24:00
Fotos: press-inform / ZF










